Englisch: Disguised Ads · Nr. 18 von 36 im DOPA!-Sammelalbum
Anzeigen im Look regulärer Inhalte — nur ein winziger „Anzeige"-Vermerk unterscheidet sie. Die Klickrate lebt von der Verwechslung.
Im Feed stecken Produktkarten-Attrappen. Klick eine an und sie outet sich.
Im Shop erleben → Spielgeld, keine Ware, kein Risiko. Der Trick-Modus markiert die Technik im Interface.Werbung muss als solche erkennbar sein: UWG §5a Abs. 4 (DE) verbietet das Verschleiern des kommerziellen Zwecks, das Digitale-Dienste-Gesetz verlangt die Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation. Der DSA verpflichtet Plattformen, Werbung eindeutig und in Echtzeit zu kennzeichnen (Art. 26). In der Schweiz gilt der Grundsatz der Trennung von Werbung und Inhalt (UWG Art. 3 Abs. 1 lit. b, Lauterkeitskommission Grundsatz 3.12).
Allgemeine Einordnung, Stand September 2026 — keine Rechtsberatung. Massgeblich sind Gesetzestext und Rechtsprechung im jeweiligen Land.
Anzeigen im Look regulärer Inhalte — nur ein winziger „Anzeige"-Vermerk unterscheidet sie. Die Klickrate lebt von der Verwechslung.
Werbung muss als solche erkennbar sein: UWG §5a Abs. 4 (DE) verbietet das Verschleiern des kommerziellen Zwecks, das Digitale-Dienste-Gesetz verlangt die Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation. Der DSA verpflichtet Plattformen, Werbung eindeutig und in Echtzeit zu kennzeichnen (Art. 26). In der Schweiz gilt der Grundsatz der Trennung von Werbung und Inhalt (UWG Art. 3 Abs. 1 lit. b, Lauterkeitskommission Grundsatz 3.12).
Im DOPA! Satire-Shop läuft die Technik live, mit Spielgeld statt echtem Geld: Im Feed stecken Produktkarten-Attrappen. Klick eine an und sie outet sich. Der Trick-Modus markiert sie im Interface.
Alle 36 Techniken auf einer Seite: Dark Patterns erklärt. Begriffe nach Harry Brignull (deceptive.design) und den EDPB-Leitlinien 03/2022.